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AGB der Reederei FTI-Cruises

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Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der FTI Cruises GmbH (im folgenden FTI Cruises) erfolgt ab dem 24.04.2019 auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen. Sie finden mithin sowohl Anwendung auf
• Pauschalreiseverträge,
• Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“),
• Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-Flug“ als Charterflug und Linienflug) oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie
• Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten
Sollten einzelne Regelungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf touristische Einzelleistungen Anwendung finden, werden Sie darauf an der entsprechenden Stelle hingewiesen.
 
1. Abschluss des Vertrages
(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie FTI Cruises verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschten Reiseleistung(en) an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über FTI Cruises. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI Cruises über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und FTI Cruises zustande.
(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI Cruises schriftlich bestätigt werden.

2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf dem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiff ung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt.
Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.
 
3. Insolvenzsicherung für Pauschalreisen / Bezahlung von Pauschalreisen sowie Einzelleistungen / Rücktritt bei Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, Arabellastraße 30, D-80925 München) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise bzw. Einzelleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. FTI Cruises behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von Ihnen über FTI Cruises gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 14) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI Cruises ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an FTI Cruises an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an FTI Cruises ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI Cruises. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI Cruises nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Entschädigungssätzen nach Ziffer 9 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.
 
4. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von FTI Cruises bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI Cruises.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI Cruises nicht verbindlich.
(2) FTI Cruises behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI Cruises nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. FTI Cruises wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI Cruises gesetzten angemessenen Frist ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI Cruises in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten.
Reagieren Sie gegenüber FTI Cruises nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI Cruises nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
 
5. Beförderungsleistungen
Die mit der Reisebestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei Nur-Flug-Leistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4 (2).
 
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
FTI Cruises wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FTI Cruises unzureichend oder falsch informiert hat.
FTI Cruises haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden FTI Cruises mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass FTI Cruises eigene Pflichten verletzt hat.
 
7. Mindestteilnehmerzahlen / Rücktritt wegen Nichterreichens
Soweit FTI Cruises die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich FTI Cruises vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.
Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird FTI Cruises unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten. FTI Cruises behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
 
8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI Cruises durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI Cruises 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI Cruises kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende FTI Cruises als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die FTI Cruises (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet FTI Cruises ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.

9. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber FTI Cruises zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei einem Rücktritt hat FTI Cruises Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
(2) FTI Cruises macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters FTI Cruises und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung folgende Fristen und Entschädigungssätze Anwendung:

A. Individuelle Entschädigungssätze:
Gesonderte, von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

B. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen:
B.1. Entschädigungssätze für Pauschalarrangements, für die folgenden Absätze B.2. a) – b) keine Anwendung finden:
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 35%
ab 59.–30. Tag vor Reisebeginn: 40%
ab 29.–22. Tag vor Reisebeginn: 60%
ab 21.–15. Tag vor Reisebeginn: 70%
ab 14.–07. Tag vor Reisebeginn: 85%
ab 06.–02. Tag vor Reisebeginn: 90%
ab dem 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

B.2. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen der MS Berlin:
a) Entschädigungssätze für Pauschalarrangement
Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen ohne An-/Abreise bzw. Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage mit Anschlussaufenthalt Hotel ohne An-/Abreise:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20%
ab 29.–22. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab 21.–15. Tag vor Reisebeginn: 35%
ab 14.–10. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab 09.–07. Tag vor Reisebeginn: 70%
ab 06.–03. Tag vor Reisebeginn: 75%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt: 80% des Reisepreises.

b) Entschädigungssätze für Pauschalarrangement
Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen inkl. An-/Abreise (mit Bus und/oder Flug) bzw. Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage mit Anschlussaufenthalt Hotel inkl. An-/Abreise (mit Bus und/oder Flug):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 35%
ab 29.–22. Tag vor Reisebeginn: 45%
ab 21.–15. Tag vor Reisebeginn: 55%
ab 14.–10. Tag vor Reisebeginn: 70%
ab 09.–07. Tag vor Reisebeginn: 80%
ab 06.–03. Tag vor Reisebeginn: 85%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt: 90% des Reisepreises.

C. Entschädigungssätze für touristische Einzelleistung(en):
C.1. Unterbringungs- und Beherbergungs-Einzelleistung(en) wie „Nur-Hotel“ sowie Tagesausflüge mit und ohne Reiseleitung:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20%
ab 29.–22. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab 21.–15. Tag vor Reisebeginn: 35%
ab 14.–10. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab 09.–07. Tag vor Reisebeginn: 70%
ab 06.–03. Tag vor Reisebeginn: 75%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt: 80% des Reisepreises.

C.2. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur-Flug“) als Charterflüge:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab 29.-03. Tag vor Reisebeginn: 75%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt: 85% des Reisepreises.

C.3. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur-Flug“) als Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

C.4. Sonstige Beförderungs-Einzelleistung(en):
Fährfahrten, Bus-, Einzel- und Gruppentransfers, Limousinen-Service, Verkehrsmitteltickets/-pässe (z.B. U-Bahn, Zug, Bus):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20%
ab 29.–22. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab 21.–15. Tag vor Reisebeginn: 35%
ab 14.–10. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab 09.–07. Tag vor Reisebeginn: 70%
ab 06.–03. Tag vor Reisebeginn: 75%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt: 80% des Reisepreises

D. Entschädigungssätze für sonstige touristische Einzelleistung(en):
Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Wellnesspakete:
Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von FTI Cruises ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FTI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.

(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass FTI Cruises kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung FTI Cruises bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich FTI Cruises in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI Cruises erstattet werden, wird FTI Cruises diese auch an den Kunden erstatten.
 
10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist FTI Cruises hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

11. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender von FTI Cruises Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber FTI Cruises geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern FTI Cruises eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von FTI Cruises verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber FTI Cruises geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.

12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
FTI Cruises ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
 
13. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von FTI Cruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
 
14. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit FTI Cruises oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
 
15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
 
16. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
 
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie FTI Cruises zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. FTI Cruises hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.
 
Vertragspartner:
FTI Cruises GmbH,
Landsberger Str. 88, 80339 München
AG München, HRB 186982
 
Stand: 04 / 2019
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