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AGB der Reederei Lückertz Reisebüro

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Sehr geehrte Reisende,

die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Veranstalter der Lückertz Reisebüro GmbH, Salzstraße 36, 48143 Münster, nachfolgend "Lückertz" genannt. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da Sie die Geschäftsbedingungen mit Ihrer Buchung für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen in ihrer Gesamtheit als verbindlich anerkennen.

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Anmeldung
1.1 Von jedem Kunden werden bei Buchung zum Zwecke der Abwicklung die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben.
Lückertz stellt diese personenbezogenen Daten, soweit zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich, dritten Dienstleistern (z.B. Fluggesellschaften, Reedereien, etc.) zur Verfügung. Anmelden können sich nur unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen über 18 Jahre, juristische Personen oder Handelsgesellschaften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Lückertz ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder eine einmal erteilte Zulassung ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, wiederholt gegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen verstößt oder der Verdacht missbräuchlichen Verhaltens besteht.
1.2 Lückertz darf die Anmeldung – außer bei Gefahr im Verzug – grundsätzlich nicht ohne angemessene Vorankündigung zurücknehmen. Bei Rücknahme der Anmeldung hat der betroffene Kunde keine Ansprüche gegen Lückertz. Vor der Rücknahme der Anmeldung abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt, abgegebene Buchungswünsche verlieren jedoch mit der Rücknahme ihre Gültigkeit. Die Rücknahme wird per E-Mail mitgeteilt. Jeder Kunde kann seine Anmeldung jederzeit zurücknehmen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bestehende Verpflichtungen aus bereits eingegangenen Verträgen werden hierdurch nicht berührt.

2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Lückertz den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.2 Bevor der Kunde seine Vertragserklärung gegenüber Lückertz abgibt, wird er von Lückertz nach Maßgabe der Art. 250 §§ 1-3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informiert.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Reisebestätigung/ Rechnung durch Lückertz zustande.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Lückertz für die im Angebot übermittelte Frist gebunden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot entsprechend dem Hinweis in der Reisebestätigung als vom Kunden angenommen.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651t BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung von 80% ist bis 48 Tage vor Abreise fällig. Beginnt die Reise innerhalb von 48 Kalendertagen, so ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Sollten gesonderte Flug-, Versicherungs- oder sonstige Leistungen gebucht werden, so sind diese in der Regel sofort und komplett fällig. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung sowie die Zahlungsmodalitäten erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung.
3.2 Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte (Mastercard, VISA, AMEX), PayPal oder im Lastschriftverfahren. Mit der Zahlungsart Lastschrift erteilt der Kunde Lückertz ein SEPA Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, die an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. Lückertz ist berechtigt, die Standardfrist von 14 Kalendertagen der Vorabankündigung (sog. Pre-Notification) für die SEPA-Lastschrifteinzüge auf bis zu einen Tag vor dem SEPA Lastschrifteinzug zu verkürzen. Die Vorabankündigung ist Bestandteil der Rechnung und wird nicht gesondert versendet. Etwaige Änderungen im Buchungsverlauf bis zur Abreise (z.B. Leistungszubuchungen) berühren nicht die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist, sie führen zu einer neuen Rechnung mit inkludierter neuer Vorabankündigung. Vom Anmelder verursachte Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung, Rückbuchung und interner Bearbeitung entstehen, gehen zu seinen Lasten. Die in der Anmeldemaske erfassten persönlichen Daten wie Name, Adresse sowie ggf. Kreditkartennummer, IBAN, BIC werden durch SSLTechnologie verschlüsselt.
3.3 Nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises vor Reisebeginn erhält der Kunde alle Reiseunterlagen bis ca. 2 Wochen vor Abreise.
3.4 Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang ist Lückertz berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter § 6 vereinbarten Stornierungskosten zu berechnen.
3.5 Zahlungen an Lückertz sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten.

4. Leistungen
4.1 Die Leistungsverpflichtung von Lückertz ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebetätigung.
4.2 Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für Lückertz bindend. Lückertz behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.
4.3 Abweichende Leistungen sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von Lückertz ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
4.4 Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen Lückertzs.

5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Lückertz nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.2 Die im Internet enthaltenen Angaben sind für Lückertz grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Lückertz behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.
5.3 Lückertz ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4 Lückertz behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der späteren Änderung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Lückertz den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen anpassen. Bei einer vom Leistungsträger vorgenommenen und auf den Sitzplatz bezogenen Veränderung der Beförderungskosten kann Lückertz den Differenzbetrag zwischen ursprünglichen und geänderten Beförderungskosten verlangen bzw. erstatten. In Fällen, in denen der Leistungsträger die Beförderungskosten nicht pro Sitzplatz, sondern pro Beförderungsmittel fordert, werden die geänderten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Differenzbetrag zwischen ursprünglichen und geänderten Beförderungskosten für den Einzelplatz kann Lückertz verlangen bzw. erstatten. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages zugrunde liegenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Lückertz verändert, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht oder verringert werden. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Lückertz den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
5.5 Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Lückertz in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Lückertz über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Das Recht nach § 651 f Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
5.6. Bietet Lückertz dem Kunden eine Vertragsänderung an, gilt das Angebot auf Änderung des Reisevertrages als angenommen, wenn sich der Kunde nicht innerhalb der von Lückertz bestimmten Frist zurückmeldet. Im Falle einer angebotenen Ersatzreise bedarf es jedoch der ausdrücklich erklärten Annahme des Kunden gegenüber dem Lückertz. Das Recht nach § 651 f Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
5.7 Lückertz hat verschiedene Künstler als Rahmenprogramm gebucht. Sollte noch vor Reisebeginn erkennbar sein, dass einer oder mehrere Künstler aus nicht von  Lückertz zu verantwortenden Gründen an einem Auftritt während der Reise gehindert sind, so wird sich Lückertz umgehend um Ersatz bemühen, ohne dass den Reiseteilnehmern hierdurch Ersatzansprüche entstehen bzw. ein Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht begründet wird.
5.8 Lückertz behält sich das Recht vor, ohne eine vorherige Ankündigung die Route zu wechseln, zu ersetzen, zu verlegen, abzusagen oder von der beworbenen bzw. gewöhnlichen Route abzuweichen. Ebenfalls kann Lückertz ein anderes Schiff anbieten und haftet für keinen Verlust oder Schaden aufgrund oder infolge einer solchen Änderung, Ersetzung, Verlegung, Absage oder Abweichung der Route. Der Kunde muss sämtliche anfallende Kosten übernehmen, wenn er an Bord oder an anderen Orten der Reise wegen Quarantäne, geltenden Regelungen der jeweiligen Hafenbehörde, aktuellen maßgeblichen Rechten oder Krankheit abgehalten wird.

6. Rücktritt durch den Kunden und Umbuchung
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie Lückertz zugeht. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so wird folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig:
- bis 91 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, mindestens EUR 40,-
- 31 bis 90 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- 15 bis 30 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- 4 bis 14 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Dem Kunden bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen. Lückertz empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
6.3 Lückertz ist berechtigt, abweichend von den vorstehenden Pauschalsätzen eine konkrete, höhere Entschädigung zu verlangen. Lückertz ist in diesem Fall verpflichtet, die ihr entstandenen Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.4 Falls auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des Geltungsbereiches der Reisebeschreibung liegt, noch mögliche Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder Namensänderungen vorgenommen werden (Umbuchung), kann Lückertz bis zum 91. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von bis zu EUR 100,- pro Person oder die tatsächlich angefallenen Kosten verlangen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind, vorbehalten. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.5 Bis sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt Seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern diese Umbuchung überhaupt durchführbar ist. Lückertz kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Lückertz als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Dritten entstehenden Mehrkosten. Lückertz ist berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten konkret zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist, vorbehalten.
6.6 Der Kunde sollte Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich erklären. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.

7. Rücktritt und Kündigung durch Lückertz
Lückertz kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Lückertz nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Lückertz, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl und wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, muss Lückertz dem Kunden innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist den Rücktritt erklären, jedoch spätestens:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei oder höchstens sechs Tagen,
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
In jedem Fall ist Lückertz verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück zu zahlen.
7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Lückertz deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn Lückertz die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn Lückertz die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet wird. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot Lückertz keinen Gebrauch macht.

8. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Lückertz als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
8.2 Wird der Vertrag gekündigt, so kann Lückertz für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen  eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Lückertz verpflichtet, die nach § 651 k Abs. 4 und 5 BGB vorgeschriebenen und notwendigen Vorkehrungen für die Beherbergung des Kunden zu treffen.

9. Gewährleistung
9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde gem. § 651 k BGB Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Lückertz kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Lückertz kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Lückertz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Lückertz erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Lückertz verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet Lückertz den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.4 Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Lückertz nicht zu vertreten hat.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Jahren ab vertraglich vorgesehenem Reiseende ausschließlich gegenüber Lückertz schriftlich geltend zu machen; diese Frist gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz für Schäden, die durch Lückertz vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder Körperschäden sind. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 k BGB, die im Übrigen gelten, bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Lückertz auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden durch Lückertz weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Lückertz für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Lückertz haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und durch Lückertz weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden.
10.3 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Lückertz aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Lückertz bei Sachschäden bis EUR 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
10.4 Der Kunde muss sich nach den Vorgaben des § 651 p Abs. 3 BGB auf seinen Schadensersatzanspruch gegenüber Lückertz den Betrag anrechnen lassen, der er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung nach den Regelungen internationaler Übereinkünfte erhalten hat.
10.5 Kommt Lückertz die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Lückertz in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Lückertz nach denen für diese geltenden Bestimmungen.
10.6 Kommt Lückertz bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Verjährung, Abtretungsverbot
12.1 Die Ansprüche des Kunden gegenüber Lückertz sowie die der Mitreisenden Lückertz gegenüber verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sonstige Schäden wegen groben Verschuldens sowie Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Lückertz an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Lückertz informiert den Kunden über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung der notwendigen Visa und steht dafür ein steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Lückertz empfiehlt darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit einem Arzt oder mit einem Tropeninstitut. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die aktuellen Einreisebestimmungen.
13.2 Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Reisepass oder der Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein separater Kinderpass benötigt.
13.3 Lückertz haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie nicht ausdrücklich mit der Besorgung beauftragt worden ist, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.
13.4 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Lückertz bedingt sind.
13.5 Es obliegt jedem Gast, dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller für die Einschiffung, die Einreise in die besuchten Länder und die Wiedereinreise in das Heimatland notwendigen Reisedokumente wie Pässe, Visa, Impfausweise und Personenstandsurkunden (Geburts- oder Abstammungsurkunden) ist und diese nötigenfalls vorlegen kann. Falls die notwendigen Dokumente und/oder Visa am Flughafen/Hafen/Anlaufhafen nicht vorgelegt werden können, wird dem Gast möglicherweise nicht gestattet, das Schiff/Flugzeug zu besteigen. Personen, die die geforderten Dokumente nicht vorlegen können, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

14. Reiseversicherungen
Lückertz empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind mit Abschluss der Versicherung sofort fällig und nicht stornierbar.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Sonstige Bestimmungen
16.1 Die Einteilung der Kabinen obliegt Lückertz oder durch ihn ermächtigte Personen (z.B. Schiffsleitung). Dreibettzimmer sind in der Regel Zweibettzimmer mit Zusatz- bzw. Oberbett.
16.2 Für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Strom- und Wasserversorgung haftet Lückertz nicht. Dasselbe gilt für die ständige Bereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Swimmingpool und Klimaanlage.
16.3 Schwangere Gäste werden nur bei Vorlage eines ärztlichen Attest (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und in der Regel bis zum 5. Monat der Schwangerschaft befördert. Kunden mit chronischen Krankheiten, Allergien oder Behinderungen sind verpflichtet, sich vor Buchung zu erkundigen, ob eine Beförderung möglich ist, besonders im Hinblick auf ggf. notwendige medizinische Versorgung. Kunden mit körperlichen Behinderungen müssen grundsätzlich mit einer Begleitperson reisen, die notwendige Hilfe leistet.
16.4 Nebenabreden, die den Umfang der verträglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung seitens Lückertz.

17. Gerichtsstand
17.1 Der Reisende kann Lückertz wahlweise an deren Sitz oder an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht verklagen. Für Klagen von Lückertz gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Lückertz – Amtsgericht Frankfurt am Main – maßgebend.
17.2 Für Rechtsstreitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Vertragspartner als Reiseveranstalter:
Lückertz Reisebüro GmbH
Salzstrasse 36
48143 Münster
Geschäftsführer: Christoph Lückertz und Matthias Lückertz
Registergericht: Münster
Handelsregister: Münster HRB 4202

Stand: 07/2018
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