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AGB der Reederei Uniworld

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Lieber Reisegast,
wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise mit dem Passage-Kontor entschieden haben. Die nachstehenden Bedingungen und Hinweise regeln das Vertragsverhältnis mit Ihnen und gelten für Pauschalreiseverträge, die nach dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden. Sie ergänzen die Vorschriften des EGBGB Art. 250 & 252 und des Bürgerlichen Gesetzbuches § 651a-y BGB.

1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bei der Passage-Kontor GmbH & Co. KG / GSA UNIWORLD (im folgenden Passage-Kontor genannt) ist der Abschluss des Reisevertrages für eine Reise mit UNIWORLD verbindlich. Das kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch erfolgen.
1.2. Für die vertraglichen Verpflichtungen steht der Anmelder mit seiner Unterschrift ein. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern, wenn er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Passage-Kontor zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Ihnen die Reisebestätigung/Rechnung zugestellt. Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt ergeben. Falls Sie über ein Reisebüro buchen, wird dieses von uns entsprechend informiert.
1.4. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, unterliegen den Vorschriften der DSGVO und werden von uns gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 10 Tagen das Angebot anzunehmen. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird dies als Absage Ihrerseits angesehen.
1.6. Der Reiseanmelder und die mitreisenden Personen müssen mit den Namen analog des Personal- oder Reisepasses angemeldet werden. Mitreisende Kinder müssen mindestens 4 Jahre und in Peru mindestens 7 Jahre bei Reiseantritt sein und in einer Kabine mit einer Person von mindestens 21 Jahren (Peru: 25 Jahre) untergebracht werden. Gleiches gilt für Reisende unter 18 Jahren, bzw. in Peru für Reisende unter 21 Jahren.
1.7. AlleReiseteilnehmersindverpflichtetsichnachErhaltderReisebestätigungunter https://www.uniworld.com/eu/already-booked/express-check-inzu registrieren. Die folgenden Daten werden dort erfasst:
- Persönliche Daten, unklusive E-Mail Adresse und Telefon-/Mobilnummer
- Notfallkontakt
- Spezielle Anforderungen im Bereich der Unverträglichkeiten oder ähnliches

2. Zahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von in der Regel 20 % des Reisepreises pro Person gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines für den Gesamtwert der Reise an Passage-Kontor zu leisten. Zahlungen an das Reisebüro haben keine befreiende Wirkung. Passage-Kontor erstellt eine entsprechende Rechnung direkt an Sie. Die Restzahlung ist 45 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein vorliegt. Wir sind nicht zur Durchführung der Reise mit den Reiseteilnehmern verpflichtet, wenn der Reisepreis trotz vorheriger Zusendung des Sicherungsscheines nicht vollständig bis zum Reiseantritt bezahlt ist. Wenn der Reisende trotz
Vorliegen des Sicherungsscheines nach Mahnung seitens Passage-Kontor den Reisepreis nicht in der im MahnschreibengesetztenFristvollständigbezahlt,kannPassage-KontorSchadenersatzgemäßden Rücktrittsbedingungen Pos. 5.2 statt Leistung gemäß §§ 280, 281 GBG geltend machen. Hierbei ist es Passage-Kontor möglich, einen höheren Schaden nachzuweisen und entsprechenden Ersatz geltend zu machen, auch der Reisende kann einen niedrigeren Schaden nachweisen.
2.2. Vom Reisenden darf die Restzahlung nur verlangt werden, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein gemäß §651 kBGB ausgehändigt haben. Passage-Kontor hat sich entsprechend versichert. Ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes wird Ihnen im Normalfall mit der Rechnung zugesandt. Dieser Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den Versicherer. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der elektronischen Reiseunterlagen. Die elektronischen Reiseunterlagen versendet Passage-Kontor an die letztbekannte E-Mail Adresse des Reiseteilnehmers bzw. das buchende Reisebüro.
2.3.Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung vonVisa etc.sowie elektronische oder telefonische Sonderreservierungen oder Anfragen gehen zu Ihren Lasten.

3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Prospekt sowie aus dem Tarif und aus darauf Bezug nehmende Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.1. Flüge – soweit eingeschlossen – werden mit den Liniendiensten der IATA-Luftverkehrsgesellschaften oder CharterfluggesellschaftendurchgeführtundvonPassage-Kontornurvermittelt,soweitdaraufinder Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Die Beförderung erfolgt in der Economy-Klasse. Flüge in der Business- und in der 1. Klasse sind in der Regel gegen Aufpreis möglich. Die individuell genannten Zuschläge für Flüge gelten nur für die jeweils genannten und angefragten Tage. Flüge an anderen Tagen, z. B. infolge von Vor- oder Nachprogrammen, können zu Aufpreisen führen.Sitzplatzreservierungen werden von den
Luftverkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkung akzeptiert.Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, sind verbindlich. Wir stellen Ihnen diese auf Anforderung gern zur Verfügung. Aus der Wahl der Flüge kann sich ergeben, dass der Hinflug spätnachmittags oder abends, der Rückflug aber bereits morgens bzw. vormittags erfolgt. Für dadurch entfallende Verpflegungsleistungen besteht kein Ersatzanspruch.
3.2. Gepäckbeförderung
Je nach Buchungsklasse gibt es unterschiedliche Freigepäckregeln. Wir informieren Sie bei Buchung über die
für Sie geltende Regelung. Kinder unter zwei Jahren haben teilweise keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft.
3.3. Unterbringung/Verpflegung
Während des Fluges erhalten Sie Erfrischungen bzw. Essen nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Am Zielort werden Sie entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Die Einteilung der Zimmer bei Vor- und Nachprogrammen obliegt dem Hotelier. An Bord gibt es die Vollverpflegung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, sowie weiteren kleinen Highlights je nach Routing.
Für die inkludierten Getränke an Bord gelten unterschiedliche Regelungen je nach Destination:
Europa: Die inkludierten Getränke umfassen: Wein, Bier, Spirituosen, Kaffeespezialitäten, Tee, Softgetränke und Mineralwasser.
Indien, Vietnam & Kambodscha: Die inkludierten Getränke umfassen während der Reise an Bord: Hauswein, lokale Spirituosen und Bier, Softgetränke, Tee und Kaffee.
Während des Mittagessens an Land sind folgende
Getränke inkludiert: Softgetränke, Tee und Kaffee. Beim Abendessen an Land werden zusätzlich zu den Getränken beim Mittagessen noch Hauswein und lokales Bier inkludiert.
Ägypten: Die inkludierten Getränke umfassen während des Mittag- und Abendessens an Bord: Hauswein, lokales Bier, Softgetränke, Tee und Kaffee.
Peru: Die inkludierten Getränke an Bord der “Aria Amazon” umfassen von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr Hauswein, lokales Bier, Spirituosen, Softgetränke, Tee und Kaffee. Während der Mahlzeiten an Bord sind Hauswein, lokales Bier, Softgetränke, Kaffee und Tee inklusive. Beim Mittag- und Abendessen an Land sind Softgetränke, Kaffee und Tee inkludiert.
3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich Passage-Kontor auf Wunsch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einerErstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Passage-Kontor ist berechtigt, 20 % des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
3.5. Trinkgeld
Während der Reisen in Europa, Asien, Ägypten und Peru sind die Trinkgelder für das Bordpersonal bereits im Reisepreis inkludiert. In Asien, Ägypten und Peru ist ebenfalls das Trinkgeld während der Landausflüge inkludiert.
3.6.1 UNIWORLD Transfers
Die Transfers vom Flughafen zum Schiff und zurück sind zu bestimmten Zeiten inklusive, sofern das Flugzeug am Tag des Krezfahrtbeginns und entsprechenden Flughafen landet. Die individuellen Flugdaten müssen bis spätestens 45 Tagen vor der Abreise an UNIWORLD gesendet werden. Sollten die Transfers seitens des Gastes nicht wahrgenommen werden, ist UNIWORLD nicht für das eventuelle Verpassen des Schiffes verantwortlich.
Folgende Zeiten sind für den Gruppentransfer zu beachten:

  Ankunft Abflug
Europa* 06:00 – 16:00 Uhr 06:00 – 16:00 Uhr
Vietnam 24 Stunden 24 Stunden
Indien 24 Stunden 24 Stunden
Ägypten 24 Stunden 24 Stunden
Peru 24 Stunden 24 Stunden
Verlängerungsprogramm
Vietnam, Indien, Ägypten und Peru
24 Stunden 24 Stunden
Verlängerungsprogramm Europa 06:00 – 16:00 Uhr 06:00 – 16:00 Uhr

*In Mailand lediglich vom Flughafen MXP und in Paris von CDG.

Es gelten geänderte Transferzeiten von 06:00 – 14:30 Uhr für folgende Reisen:
- Castles along the Rhine (Amsterdam bis Basel)

Es gelten geänderte Transferzeiten von 06:00 – 15:30 Uhr für folgende Reisen:
- Burgundy & Provence (Avignon bis Lyon oder Lyon bis Avignon)
- Delightful Danube (Nürnberg bis Budapest)
- Grand France (Avignon bis Paris oder Avignon bis Paris)
- Paris & Normandy (Paris bis Paris)
3.7. Check-in und Check-out Zeiten an Bord sind unabhängig von Ihren individuellen An- und Abreisezeiten.
- Ankunft: Am Tag der Anreise steht Ihnen die gebuchte Kabine ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Gäste, die vor 15:00 Uhr anreisen können sich in den öffentlichen Bereichen an Bord aufhalten. Falls Ihre Reise mit einem Hotelaufenthalt beginnt, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Hotels.
- Abreise: Am Tag der Abreise müssen Sie Ihre Kabine bis 8:00 Uhr verlassen. Alle Gäste können bis 13:00 Uhr, je nach geplanter Abreise an Bord bleiben. Ein Aufenthalt darüber hinaus ist individuell zu regeln und richtet sich auch nach dem Verlauf der nächsten Reise. Falls Ihre Reise mit einem Hotelaufenthalt endet, gelten die Bestimmungen des Hotels.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft kann ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Flugzeugs oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung vorbehalten. Wir informieren Sie gemäß der EU-Verordnung (Blacklist) über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen. Bei Schiffsreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich, z. B. wenn das Schiff schon zum Zeitpunkt des Reisebeginns seinen Fahrplan nicht einhalten konnte, wegen eines unvorhersehbaren technischen Defekts der Reiseverlauf verzögert wird oder z. B. im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Bei einer Ersatzbeförderung werden nur die Kosten der Bahnreise 2. Klasse erstattet.
4.2. Solche und vergleichbare Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur dann gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen für den Reiseteilnehmer unzumutbar verändert, stellen wir Ihnen zusätzlich frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Passage-Kontor verpflichtet sich auch, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit das möglich ist.
4.3.Passage-Kontor behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, zu ändern oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vorzunehmen. Erhöhen sich die Beförderungskosten, so kann der auf die Beförderung entfallende Teil des Reisepreises um den Prozentsatz heraufgesetzt werden, um den das Beförderungsunternehmen ihren bei Abschluss des Reisevertrages geltenden Preis gegenüber Passage-Kontor erhöht hat. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Angaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber Passage-Kontor erhöht, so kann die Heraufsetzung des Reisepreises um den gleichen Betrag erfolgen. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise nach Abschluss des Reisevertrages für Passage-Kontor verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn der Reisende bis 20 Tage vor der Abreise informiert wird.
Danach wird eine Preiserhöhung unwirksam. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, oder er kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4. Die Preisangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung, bzw. Veröffentlichung.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Storno, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.
5.2. Wenn Sie zurücktreten, auch wenn die Reise unsererseits noch nicht bestätigt worden ist, oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann Passage-Kontor angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruchsofern wir Veranstalter sindauf Rücktrittsgebühren des Reisepreises beträgt pro Person:
Bis 60 Tage vor Abreise: 20 %
59 – 30 Tage vor Abreise: 50 %
29 – 15 Tage vor Abreise: 0 %
14 Tage – Abreisetag: 95 %
Sie sind berechtigt, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von uns berechnete Pauschale ist.Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen der bei unseren Programmen beteiligten Partner, gelten deren Rücktrittsbedingungen, sofern darauf in der Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wird.
Zusätzlich werden bei der Annullierung von Einzel- und Gruppenreisen die Kosten in Rechnung gestellt, die seitens des Leistungsträgers dem Passage-Kontor berechnet werden, wie z. B. Leerbettkosten eines Hotels bei kurzfristiger Annullierung oder Sonderentgelt für Kreuz- oder Zugfahrten.
5.3. Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine geringfügige Änderung der Reiseanmeldung, sofern es möglich ist, gegen eine Gebühr von 50,- Euro/Person vor. Namensänderung oder Änderungen der Reise sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführbar. Es entstehen gegebenenfalls höhere Kosten durch tagesaktuelle Preise bei der Kreuzfahrt und der An- und Abreise. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,die nur geringfügige Kosten verursachen, die Ihnen berechnet werden.
5.4. Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

6. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, die in der Regel innerhalb von 14 Tagn nach Buchungsbestätigung abgeschlossen sein muss. Wir und Ihr Reisebüro beraten Sie im rechtlichen Rahmen ausführlich.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Passage-Kontor kann nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen
7.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Passage-Kontor oder dem Leistungsträger vom Reisenden nachhaltig gestört wird, z. B. durch alkoholbedingte Ausfälle, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen etc. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Passage-Kontor behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Verursacher selbst. Passage-Kontor muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden ,einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.
7.2. Passage-Kontor kann vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:
7.2.1. bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Bei Vor- und Nachprogrammen gilt die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.
7.2.2. bis vier Wochen vor Reiseantritt. Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die vertraglichen Reiseleistungen zu erbringen (z. B. durch Ersatzbeförderung, Änderung der Reiseroute etc.), und dass er die Umstände, die den Rücktritt erforderlich machen, nicht zu vertreten hat. Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn die Durchführung dieser Reise die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Zusätzlich werden Ihnen 10,- Euro als pauschaler Buchungsaufwand erstattet, es sei denn, dass Sie von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters Gebrauch machen. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Außergewöhnliche Umstände
8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch Passage-Kontor den Reisevertrag kündigen. Passage-Kontor zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden – wenn möglich – zurückzubefördern.

9. Haftung, Haftungsbeschränkung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für
9.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
9.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.),
9.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt oder der Website angegebenen Reisedienstleistungen. Wir haften jedoch nicht für die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehen wir keinen Einfluss haben und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich an einem Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse und eventuelle Einreisebestimmungen nach Drucklegung eines Prospekts ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder Reiseziel erschweren oder als unklug erscheinen lassen. Über solche und wesentliche nachträgliche Änderungen werden Sie nach Möglichkeit kurzfristig informiert,
9.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen oder aus den Umständen etwas anderes ergibt und sofern ein Schaden von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen nicht nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht worden ist. Der Maßstab der geschuldeten Sorgfalt richtet sich nach den Umständen am Ort der Leistungserbringung. Ihre Reise führt Sie überwiegend in fremde Länder, in denen auch für uns fremde Gesetze maßgeblich sind.
9.3. Umfang der Haftung
9.3.1. Passage-Kontor haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten Fremdleistungen, sofern in den Buchungsunterlagen und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlungstätigkeit hingewiesen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt für Flüge mit Linienfluggesellschaften, für die der Reisende einen entsprechenden Beförderungsausweis erhält, Folgendes: Nicht Passage-Kontor als Vermittler haftet für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen (z. B. die Lufthansa). Passage-Kontor ist kein Luftfrachtführer. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren Beförderungsbedingungen, die Sie in Ihrem Reisebüro einsehen können. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung der Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Auch im Montrealer Übereinkommen finden sich Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
9.3.2. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sportunfallversicherung.
9.3.3. Wir weisen darauf hin, dass im Ausland manchmal Fluggesellschaften tätig sind, die nicht immer über einen gleichen hohen Standard hinsichtlich Technik, Service und Komfort verfügen wie die in- und ausländischen Gesellschaften, die von und nach Deutschland fliegen.
9.4. Gewährleistung
9.4.1. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. Passage-Kontor kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.4.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Eventuelle weitergehende Ansprüche, den Reisepreis nachträglich zu mindern, bleiben davon unberührt.
9.4.3. Wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe nicht geleistet werden kann, und wenn die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt wird, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, ist Passage-Kontor verpflichtet, dienotwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden ggf. zurückzubefördern.
9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
9.6. Beschränkung der Haftung
9.6.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten)und nicht schuldhaft herbei geführt wurden, ist auf den drei fachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.6.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen/ Ausflug gekennzeichnet werden.
9.6.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen und auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.6.4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, wie unter 9.3.1. aufgeführt.
9.6.5. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
9.7. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
9.7.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
9.7.2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transferunternehmen, Hotelier, Zugunternehmen, Leitung des Flussschiffes) und/oder den Reiseveranstalter. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen durch eigenes Verschulden nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ihre Ansprüche gegenüber Passage-Kontor sollten möglichst in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen.
10.2. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 24 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende anzumelden.
10.3. Die Verjährung ist gehemmt, wenn der Reiseveranstalter Ihnen zunächst erklärt, dass die Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden. Die Hemmung hört dann auf, wenn der Veranstalter dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seine Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.

11. Versicherungen
11.1. Gegen das Beförderungsrisiko beim Flug sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro unterrichten, denn jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Informationen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
12.2. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Ausweis oder Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten nach Reiserückkehr besitzt. Kinder müssen einen Kinderpass (in einzelnen Ländern einen Reisepass) besitzen. Diese Informationen gelten für Deutsche. Andere Staatsbürger und Inhaber von Fremdpässen wenden sich bitte zweckmäßigerweise an das zuständige Konsulat oder die Botschaft.

13. Allgemeines
13.1. Druckfehler und Rechenfehler im Prospekt, der Website oder in der Reisebestätigung berechtigen Passage-Kontor dazu, die Wirksamkeit des Reisevertrages anzufechten. In einem solchen Fall der Anfechtung hat Passage-Kontor dem Reisenden den nachgewiesenen Vertrauensschaden zu ersetzen.
13.2. Alle Angaben in unseren Prospekten und Unterlagen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
13.4. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard.
13.5. Mündliche Absprachen sollten (wenn möglich) in beiderseitigem Interesse schriftlich rückbestätigt werden.
13.6. Bei kombinierten Flug-/Schiffsreisen oder Zug-/Schiffsreisen und bei Teil-Busreisen gelten auch die Bedingungen der jeweiligen Reederei bzw. des Unternehmers, die wir Ihnen auf Wunsch vor Ihrer Buchung gerne zur Verfügung stellen.
13.7. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Kiel. Für Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.

14. Datenschutz
Die zur Erfüllung des Reiseauftrages und der Kundenbetreuung notwendigen personenbezogenen Daten des Reisenden werden elektronisch erfasst, verarbeitet, genutzt und soweit notwendig an Leistungsträger wie Fluggesellschaften oder Reedereien weitergeleitet.
Die Bestimmungen der EU-DSGVO werden eingehalten und die Daten sorgfältig geschützt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über seine gespeicherten Daten anzufordern und diese berichtigen oder löschen zu lassen.
Mit einer möglichst schriftlichen oder elektronischen Nachricht kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Werbung und/oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Passage-Kontor nimmt an dem Online-Streitbeilegungsverfahren der EU-Kommission nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
___________________________________________________________________________
Passage-Kontor Kapitän Peter Henssel GmbH & Co. KG
GSA UNIWORLD
Bahnhofstr. 32 · 24223 Schwentinental
Tel.: +49 4307-66 00 · Fax: +49 4307-14 00
E-Mail: [email protected] · www.passage-kontor.de
Umsatzsteuer-ID: DE301230834
Notfallnummer: +49 163 3736600
(Im Notfall wenden Sie sich bitte zuerst an die Rezeption, z. B. des Hotels oder des Kreuzfahrtschiffs.)
Ihr Kundengeldabsicherer:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
www.ruv.de
R+V Allgemeine Versicherung AG
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Tel.: +49 611 533-5859 / Fax: +49 611 533-4500

Stand: Oktober 2022
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