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AGB der Reederei A-ROSA

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Liebe Gäste, bitte lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der A-ROSA Flussschiff GmbH zustande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der A-ROSA Flussschiff GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der A-ROSA Flussschiff GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der A-ROSA Flussschiff GmbH vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der A-ROSA Flussschiff GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der A-ROSA Flussschiff GmbH den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch die A-ROSA Flussschiff GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die A-ROSA Flussschiff GmbH dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von der A-ROSA Flussschiff GmbH gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde der A-ROSA Flussschiff GmbH den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrags.
h) Die Reisebestätigung erfolgt sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrags ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Reiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten [SMS] sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunde geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB i. V. m. Artikel 252 EGBGB wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über die A-ROSA Flussschiff GmbH vermittelten Versicherung fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Überweisung direkt an die A-ROSA Flussschiff GmbH, in Abhängigkeit von der vom Kunden gewählten Zahlungsart. Sofern nicht mit der A-ROSA Flussschiff GmbH anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht der A-ROSA Flussschiff GmbH aus dem in Ziffer 6.4. genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die A-ROSA Flussschiff GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8.2. Satz 2 bis 8.5. zu belasten.
2.3. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn.

3. Leistungen und Preise
3.1. Die Leistungsverpflichtung der A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.
3.2. Anschlussbeförderungen per Bahn / Bus / Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch sind entsprechende Beförderungsleistungen über die A-ROSA Flussschiff GmbH buchbar.
3.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der A-ROSA Flussschiff GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der A-ROSA Flussschiff GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und / oder der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Umfahren / Durchfahren von Risikogebieten im Falle einer Pandemie, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
4.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, gilt § 651g BGB. Betrifft die Änderung den Inhalt des Reisevertrags, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der A-ROSA Flussschiff GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung die A-ROSA Flussschiff GmbH zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden in der Erklärung über die Leistungsänderung gemäß Ziffer 4.1. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinweisen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preisänderung nach Vertragssschluss
5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.
5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Steuern, Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als ein Monat liegt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die A-ROSA Flussschiff GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung der A-ROSA Flussschiff GmbH über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.
5.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist bei entsprechender Anwendung der vorstehenden Ziffern verpflichtet, Preissenkungen an den Kunden weiterzugeben.

6. Verhaltensbedingte Kündigung durch die A-ROSA Flussschiff GmbH und Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1. Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Gastes eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser Zustand den Gast reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Gast selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Gastes jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht die A-ROSA Flussschiff GmbH nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen der A-ROSA Flussschiff GmbH hinausgeht, und der Gast keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
6.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Gast Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn er Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor.
6.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde /Reisende ungeachtet einer Abmahnung der A-ROSA Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig (Gefahr für Leib und Leben) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der A-ROSA Flussschiff GmbH beruht. Kündigt die A-ROSA Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von der A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Mitarbeiter /-innen und das Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen der A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen.
6.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 35 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer im Katalog oder der Reisebestätigung festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 110 Personen vom Reisevertrag zurücktreten. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat die A-ROSA Flussschiff GmbH unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

7. Gepäck und Tiere an Bord der A-ROSA Flussschiffe
Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es Reisenden nicht gestattet, Drogen, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord der Flussschiffe zu bringen. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt. Die Mitnahme von Tieren an Bord der A-ROSA Flussschiffe ist nicht gestattet.

8. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch ihm gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
8.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die A-ROSA Flussschiff GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die A-ROSA Flussschiff GmbH eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Rücktritt des Kunden wird pro Person eine pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig, deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden sowie der dementsprechend zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen berechnet wird. Wir empfehlen daher, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet:
a) Standard-Pauschale für „A-ROSA Premium alles inklusive“-Preise
• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %
• ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.
Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers aus einer Doppelkabine mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen der A-ROSA Flussschiff GmbH die Stornokosten lt. Tabelle, mindestens jedoch eine pauschale Entschädigung von 60 % des anteiligen Reisepreises zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Mehrbettkabine teilstorniert. Für diesen Fall behält sich A-ROSA Flussschiff GmbH das Recht vor, eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Bei Teilstornierung eines kostenfrei reisenden Kindes bis 15 Jahre in Begleitung mind. eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen aus einer Doppelkabine berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Bearbeitungsgebühr von € 200.
b) Gesonderte Pauschale für „A-ROSA Basic“-Preise
• bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 35 %
• ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
• ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 85 %
• ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.
c) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte Themenpakete wie Wellness-Pakete sowie An- und Abreisearrangements und Verlängerungshotels gilt die Standard-Pauschale, siehe auch 8.2.a).
8.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gemäß § 651e BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der A-ROSA Flussschiff GmbH sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde der A-ROSA Flussschiff GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für einen Passagierwechsel auf die reine Schiffsleistung berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Gebühr in Höhe von € 50 pro Person. Kosten, die durch Änderung eventuell gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden vollständig dem Buchenden belastet.
8.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8.5. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die der A-ROSA Flussschiff GmbH zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale oder, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei.
8.6. Ist die A-ROSA Flussschiff GmbH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

9. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt:
9.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt
Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt gilt:
a) Buchungen mit Preistyp „A-ROSA Premium alles inklusive“: einmalig pro Person kostenfrei, bei weiteren Umbuchungen € 25 pro Person, soweit eine Umbuchung innerhalb von „A-ROSA Premium alles inklusive“ auf eine gleichwertige Reise erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Umbuchungen von „A-ROSA Premium alles inklusive“ auf „A-ROSA Basic“ sind nicht möglich.
b) Buchungen mit Preistyp „A-ROSA Basic“: € 200 pro Person, sofern eine Umbuchung innerhalb von „A-ROSA Basic“ erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt.
c) Buchungen mit Fluganreise: Bei Änderungen von Buchungen mit Fluganreise erhöht sich die in Ziffer 9.1. a) und b) genannte Pauschale um € 80 pro Person.
9.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt
Jegliche Umbuchungswünsche des Kunden, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei der A-ROSA Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
9.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind sofort fällig.
9.4. Bitte beachten Sie, dass eine Umbuchung nur nach Verfügbarkeit der Kabinen möglich ist (limitiertes Kontingent) und es je nach Reisetermin, Kategorie, Route und Saisonzeit zu Aufpreisen kommen kann. Frühbucher- oder sonstige Vorteile können im Fall einer Umbuchung auf die neue Reise nur nach Verfügbarkeit und nur innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfristen gewährt werden.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

11. Mitwirkungspflichten des Reisenden
11.1. ReiseinformationenDer Kunde hat die A-ROSA Flussschiff GmbH oder seinen Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseinformationen (Flug- und Hotelinformationen) nicht innerhalb der von der A-ROSA Flussschiff GmbH mitgeteilten Frist erhält.
11.2. Mängelanzeige / AbhilfeverlangenWird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der A-ROSA Flussschiff GmbH an ihrem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der A-ROSA Flussschiff GmbH wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseinformationen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.Soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
11.3. Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der A-ROSA Flussschiff GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der A-ROSA Flussschiff GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der A-ROSA Flussschiff GmbH anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der A-ROSA Flussschiff GmbH sind und getrennt ausgewählt wurden. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der A-ROSA Flussschiff GmbH ursächlich geworden ist.
12.3. Aufsichtspflicht/Kinderbetreuung
Im Falle mitreisender Kinder verbleibt die elterliche Aufsichtspflicht auf allen Reisen der A-ROSA Flussschiff GmbH bei deren Eltern. Dies gilt auch dann, wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH im Rahmen ihres Leistungsprogramms Betreuungsangebote unterbreiten sollte. Diese Angebote sind auf Kinderanimation ausgerichtet. Da die Flussschiffe der A-ROSA Flussschiff GmbH für Betreuungszwecke über keine geschlossenen Räumlichkeiten verfügen, kann durch die A-ROSA Flussschiff GmbH keine lückenlose Beaufsichtigung der Kinder gewährleistet werden.
12.4. Soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage ist oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen wird, haftet die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden auch nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 538 ff. Handelsgesetzbuch).

13. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
13.1. Mängelanzeigen
Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde /Reisende gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht worden ist. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
13.2. Bei der Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.4. gilt entsprechend 13.1., wenn Gewährleistungsrechte (aus §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB) geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
13.3. Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH unter folgender Anschrift erfolgen: A-ROSA Flussschiff GmbH, Loggerweg 5, 18055 Rostock, Deutschland. Eine schriftliche Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
13.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sollte eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Reiseveranstalter verpflichtend werden, wird die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden hierüber in geeigneter Form informieren.
Die A-ROSA Flussschiff GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/  hin.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Alle Kinder müssen ab ihrer Geburt bei Reisen in das Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
14.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften informieren.
14.4. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.5. Der Kunde hat der A-ROSA Flussschiff GmbH alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass oder Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
14.6. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass sie eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Abtretung, Gültigkeit AGB
15.1. Ohne Zustimmung der A-ROSA Flussschiff GmBH kann der Kunde gegen die A-ROSA Flussschiff GmbH gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen (abtreten). Dies gilt nicht zwischen dem Kunden und mitreisenden Familienangehörigen oder diejenigen, für die der Kunde eine Verpflichtung nach Ziffer 1.1. b) übernommen hat.
15.2. Diese Reisebedingungen und alle Angaben im A-ROSA Katalog 2024 entsprechen dem Stand von April 2023. Sie gelten für alle Reisen aus dem A-ROSA Katalog 2024 mit der A-ROSA Flussschiff GmbH und ersetzen mögliche frühere auf A-ROSA Reisen bezogene Versionen oder Auflagen.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen die A-ROSA Flussschiff GmbH im Ausland für die Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedenfalls bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.2. Kunden können die A-ROSA Flussschiff GmbH nur an deren Sitz in Rostock verklagen. Für Klagen der A-ROSA Flussschiff GmbH gegenüber Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Rostock vereinbart.
16.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen eines Mitgliedsstaats der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.

17. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die A-ROSA Flussschiff GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald die A-ROSA Flussschiff GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

Stand: 07 / 2023
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