Wichtige News zur Anreise von VIVA Cruises

17. January 2022  Franziska Unger 
Impressionen
Seit dem 13.02.2022 benötigen alle Gäste - auch wenn diese bereits vollständig geimpft sind (Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegend), oder innerhalb der letzten mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate an COVID-19 erkrankt und vollständig genesen sind - zur Einschiffung zusätzlich einen separaten Test (Antigen Test nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sowie das Zertifikat einer offiziellen Teststation. Beim Check-In muss ein amtliches Ausweisdokument, sowie ein offizieller Impf- oder Genesenheitsnachweis vorgezeigt werden.

Gäste, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben, gelten ebenso als ausreichend immunisiert und müssen daher keinen aktuellen Test mehr vorlegen. Das gilt auch für Personen, die nach einer vollständigen Immunisierung (bei welcher die Zweitimpfung mind. 14 Tage zurückliegt) in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. 

Für Reisende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft sind, wird zur Anreise ein ärztliches Attest benötigt sowie ein negatives Antigen-Schnelltest Ergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden sein darf. Außerdem müssen diese Gäste alle 24 Stunden im Reiseverlauf einen weiteren Antigen-Schnelltest durchführen und das Ergebnis an der Rezeption vorzeigen. Entsprechende Teststationen stehen meistens in allen angefahrenen Orten zur Verfügung - die Mitreisenden sind selbst für diese Testungen verantwortlich, Selbsttests werden nicht anerkannt. Sollten die Gäste einen entsprechenden Nachweis nicht vorweisen können oder über ein positives Ergebnis verfügen, sind sie leider von der Weiterbeförderung ausgeschlossen.

VIVA Cruises beobachtet selbstverstädnlich das aktuelle Geschehen und behält sich vor diese Vorgaben entsprechend anzupassen.

Nachfolgend haben wir noch die Einreisebedingungen verschiedener Länder aufgeführt:

Frankreich
Hier ist ein Impfnachweis vorzuzeigen, welcher nur gültig ist, wenn er den Abschluss eines kompletten Impfschemas nachweist (14 Tage nach der Zweitimpfung mit Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield) oder 28 Tage nach der Impfung mit Johnson & Johnson). Zudem müssen die Einreisenden eine Erklärung abgeben, dass sie keine Symptome haben - diese Erklärung wird nach der Einschiffung an Bord ausgehändigt. Der Impf- oder Genesenheitsnachweis kann in Papierform oder digital nachgewiesen werden. Für Minderjährige gelten unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres die nicht geimpft sind, müssen einen PCR- oder Antigentest vorweisen können, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Niederlande
Alle Reisenden ab 12 Jahren welche aus Deutschland einreisen, müssen entweder vollständig geimpft sein oder genesen sein, oder einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen können. Der 2G-Nachweis muss jederzeit mit sich geführt werden.

Österreich
Damit ohne Quarantäne eingereist werden kann, ist ein Impf- oder Genesenen-Zertifikat erforderlich. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder eine Booster- Impfung nachgewiesen werden können. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen der bereits genannten Nachweise. Im ganzen Land gilt außerdem eine strenge FFP2-Maskenpflicht!

Slowakei
Alle Reisenden (außer Kinder unter 12 Jahren) die einreisen, müssen sich unter www.korona.gov.sk/ ehranica registrieren - es wird empfohlen, das bereits vor der Anreise nach Passau zu tun, da eine durchgehende Internetverbindung auf der Donau nicht gewährleistet ist. Ein Landgang in Bratislava ist nur möglich für Personen, die über einen vollständigen Impfstatus verfügen oder für Genesene, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.

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